Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind nur Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss und Vertragsgrundlagen
2.1 Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündliche, insbesondere telefonische Neben- oder Ergänzungsabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das Schweigen auf nachträgliche Abänderungs- oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung.
2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Maße, Funktionen, Programmabläufe, Gewichte, DIN-Normen und sonstige Leistungsdaten in Prospekten und sonstigen Druckschriften sind ungefähre Angaben mit beschreibendem Charakter. Sie sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

3. Lieferung, Lieferzeit und Abnahme
3.1 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig soweit sie dem Kunden zumutbar sind und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
3.2 Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Sie verlängern sich um die Zeit, während der der Kunde Vorleistungen zu erbringen hat.
3.4 Höhere Gewalt oder unvorhersehbare oder von uns unverschuldete Ereignisse, die eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - insbesondere Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Import und/oder Exportrestriktionen, Feuer, Unfälle, Ausfall von Arbeitskräften, Maschinenausfälle, nachträgliche Materialverknappungen und andere Betriebsstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten - berechtigen uns, nach Mitteilung an den Kunden die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder liefern wollen. Geben wir keine Erklärung ab oder dauert die Verzögerung länger als 6 Wochen, dann gilt nachstehend Ziff. 3.4 entsprechend.
3.5 Sind wir mit der Lieferung in Verzug, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzt, verbunden mit der Ankündigung, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktrete. Besteht der Liefergegenstand aus mehreren Einheiten, so beschränkt sich das Recht zum Rücktritt auf die Einheiten, die innerhalb der verbindlich vereinbarten Lieferfrist und der Nachfrist nicht geliefert werden, sofern nicht die Teilleistung für den Kunden ohne Interessen ist.
3.6 Verweigert der Kunde unberechtigt die Abnahme des Liefergegenstandes oder verzögert sich die Anlieferung aus von ihm zu vertretenden Gründen, sind wir unbeschadet weitergehender oder anderweitiger Ansprüche nach fruchtlosem Ablauf einer von uns zu setzenden angemessenen Nachfrist berechtigt, über die Ware anderweitig - auch freihändig - zu verfügen und von dem Kunden Schadenersatz (z.B. Mindererlös, zusätzliche Kosten, Kursverluste) zu verlangen.
3.7 Der Kunde darf die Abnahme des Liefergegenstandes oder selbständig nutzbarer Teile nicht verweigern, wenn ein etwaiger Mangel die Gebrauchsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigt und wir unsere Pflicht zur Mängelbeseitigung anerkennen.

4. Versand und Gefahrübergang
4.1 Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, für Rechnung des Kunden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schließen wir im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Transportversicherung ab.
4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Auslieferungslagers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
4.3 Wird die Versendung auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, verzögert, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5. Gewährleistung
5.1 Der Kunde muss zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich rügen.
5.2 Wir sind berechtigt, Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Sollte die Beseitigung des Mangels auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
5.3 Wird die Nachbesserung auf Wunsch des Kunden an einem anderen als dem Ort der erstmaligen Anlieferung des Liefergegenstandes durchgeführt, sind dadurch entstehende Mehraufwendungen, insbesondere für Arbeits-, Transport- und Wegekosten zu unseren im Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten geltenden Standardsätzen zu vergüten.
5.6 Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung, soweit nicht ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
5.7 Die Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche durch den Kunden an Dritte ist ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen und Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent und etwaiger uns gegen den Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - zustehender Ansprüche auf Freistellung von auf Wunsch des Kunden übernommenen Haftungsrisiken oder Verbindlichkeiten- z.B. aus Wechseln - werden uns die nachfolgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
6.2 Alle von uns gelieferten Liefergegenstände bleiben unser Eigentum (Vorbehaltswaren). Verarbeitung und Umbildung erfolgen für uns als Hersteller, jedoch ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung zusammen mit uns nicht gehörenden Gegenständen oder wird die Vorbehaltsware sonst wie mit anderen Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen bzw. einheitlichen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes unseres Liefergegenstandes zum Fakturenwert oder mangels Fakturenwert zum Zeitwert der anderen Gegenstände im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung.
6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verkaufen, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist, seine Zahlungen nicht eingestellt hat und kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist. Zu anderen Verfügungen über den Liefergegenstand (Sicherungsübereignungen, Verpfändungen etc.) ist der Kunde nicht berechtigt. Die aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherungsleistungen, Forderungen aus unerlaubter Handlung etc.) entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab (soweit uns lediglich Miteigentum zusteht: anteilig in Höhe des Miteigentumsteils). Der Kunde ist bis auf weiteres widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und den Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
6.4 Der Kunde wird die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich verwahren, in ordnungsgemäßem Zustand halten und in einem kaufmännischer Sorgfalt entsprechenden Umfang auf seine Kosten versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser (Mit-)Eigentum hinweisen, dem Eingriff sofort widersprechen und uns unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten für die Abwendung des Eingriffs trägt der Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Einblick in seine Bücher zu gewähren, soweit dies zur Ausübung unserer Rechte sachdienlich ist.
6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, sofort die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zustände, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, die Vorbehaltsware an uns zu nehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung unserer Rechte, insbesondere eine Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, netto ab Lager emtec in der im Angebot aufgeführten Währung ohne Versand, Porto, Zoll und Versicherung, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer und zuzüglich der für Rechnung des Kunden abgeschlossenen Transportversicherung.
7.2 Der Rechnungsbetrag ist binnen 30 Tagen seit Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Verzögert sich die Abnahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, ist der vereinbarte Preis sofort zur Zahlung fällig.
7.3 Wechsel und Schecks werden erfüllungshalber angenommen. Durch die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks verzichten wir nicht auf Rechte aus einem bereits eingetretenen oder drohenden Zahlungsverzug des Kunden.
7.4 Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die älteste Schuld zu verwenden, auch wenn der Kunde eine andere Bestimmung trifft. Hat der Kunde außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, werden eingehende Zahlungen, unabhängig von einer anderweitigen Bestimmung des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
7.5 Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit von uns nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
7.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere Abnahme oder Zahlungsverpflichtungen, schuldhaft nicht nach oder wird uns bekannt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird, werden sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung zur Zahlung fällig, auch soweit Schecks oder Wechsel späterer Fälligkeit laufen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.

8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
8.1 Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (z.B. wegen Verzugs oder unerlaubter Handlung) haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Bestellers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware, soweit sie nicht den Ersatz für einen Körper- und Gesundheitsschaden oder einen typischen, vorhersehbaren Schaden beinhalten oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

9. Schutzrechtsverletzungen
9.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten (z.B. Patente) durch die Nutzung der übergebenen Leistungen geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, werden wir nach Wahl des Kunden und auf unsere Kosten entweder die vereinbarten Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im wesentlichen der vereinbarten Leistung in für den Kunden zumutbarer weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzvergütungen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies uns zu angemessenen Bedingungen nicht, werden wir die Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurücknehmen; der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Leistungen zurückzugeben.
9.2 Voraussetzungen für die Haftung nach vorstehender Ziffer ist, dass der Kunde uns von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen nur im Einvernehmen mit uns führt. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
9.3 Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche ausgeschlossen.
9.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter sind unter der Maßgabe von Ziffer 8.1 ausgeschlossen.

10. Software
10.1 Programme werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in maschinenlesbarer Form überlassen. Die Rückübersetzung der überlassenen Programme in das Quellprogramm, insbesondere unter Zuhilfenahme von Debugging-Programmen, ist nicht zulässig.
10.2 Programme und Dokumentationen sind nur für den internen Gebrauch durch den Kunden mit von uns gelieferten Produkten bestimmt. Kopien dürfen nur für Sicherungs- oder Archivzwecke oder zur Fehlersuche und unter Einschluss des Schutzrechtsvermerks der Originalkopie angefertigt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Programme, Dokumentationen oder Vervielfältigungsstücke ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
10.3 Nach dem Stand der Technik können Softwarefehler nicht ausgeschlossen werden. Bei Mängeln, die die Brauchbarkeit der Software erheblich beeinträchtigen, gelten die in Ziffer 5 genannten Bedingungen.

11. Ausfuhrnachweis, Umsatzsteuer
11.1 Holt ein Käufer, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (ausländischer Abnehmer), oder dessen Beauftragter, Ware ab oder befördert oder versendet er sie in das Gebiet der Europäischen Union oder ein Drittland, so hat der Käufer uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen.
Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer die für die ausgeführte Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu zahlen, sofern durch uns die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen nicht beansprucht werden kann.
11.2 Bei Lieferungen von der Bundesrepublik Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten hat uns der Käufer vor der Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt.
Anderenfalls hat er für unsere Lieferungen zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den von uns gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
12.2 Erfüllungsort ist Leipzig.
12.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag - einschließlich Wechsel- und Scheckklagen - ist Leipzig. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtstand zu verklagen.
12.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
12.5 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
12.6 Bei Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen der deutschen Fassung und der englischen Übersetzung ist die deutsche Fassung maßgeblich.